Sach- und Fachkundeprüfung
Prüfung Gefahrgutbeauftragter
- 1. Termine
- 2. Anmeldung
- 3. Zulassungsvoraussetzungen und Dokumente
- 4. Gebühren
- 5. Ablauf und Inhalt der Prüfung
- 6. Prüfungsort
- 7. Ergebnis der Prüfung
- 7. Wiederholung der Prüfung
- 8. Rücktritt und Krankheit
- 9. Verlängerung der Bescheinigung
- 10. Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten
- 11. Befreiung von der Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten
- 12. Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
- 13. Aufgaben und Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten
1. Termine
| Prüfungstag | Anmeldeschluss | Freischaltung zur Anmeldung |
| 21.09.2026 (Montag) | 06.09.2026 | Anmeldung möglich Einladung kommt ca. 10 Tage vor der Prüfung per E-Mail. Gebührenbescheid wird nach der Prüfung versendet. |
| 19.10.2026 (Montag) | 04.10.2026 | Anmeldung möglich Einladung kommt ca. 10 Tage vor der Prüfung per E-Mail. Gebührenbescheid wird nach der Prüfung versendet. |
| 24.11.2026 (Dienstag) | 02.11.2026 | Anmeldung möglich Einladung kommt ca. 10 Tage vor der Prüfung per E-Mail. Gebührenbescheid wird nach der Prüfung versendet. |
| 08.02.2027 (Montag) | 17.01.2027 | |
| 19.04.2027 (Montag) | 29.03.2027 | |
| 14.06.2027 (Montag) | 23.05.2027 | |
| 16.08.2027 (Montag) | 25.07.2027 | |
| 13.09.2027 (Montag) | 22.08.2027 | |
| 22.11.2027 (Montag) | 31.10.2027 |
2. Anmeldung
Sie können die Prüfung bei jeder IHK ablegen – unabhängig von Wohnort oder Unternehmenssitz. Wählen Sie einfach den Prüfungsort, der für Sie am besten passt.
Bitte melden Sie sich möglichst am PC an. Am Handy kann es je nach Betriebssystem zu Fehlern kommen.
Tipp: Nutzen Sie für die Anmeldung den privaten Browsermodus. So vermeiden Sie, dass Daten überschrieben werden.
Tipp: Nutzen Sie für die Anmeldung den privaten Browsermodus. So vermeiden Sie, dass Daten überschrieben werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung ist nur als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Firmenaccounts gibt es nicht.
Die Anmeldung ist nur als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Firmenaccounts gibt es nicht.
So melden Sie sich an: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Anmeldung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1137 KB)
- Benutzerkonto anlegen:
Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer persönlichen E-Mail und einem Passwort unter:
Link Benutzerkonto registrieren - Prüfung anmelden:
Nach der Registrierung starten Sie Ihre Anmeldung hier und laden den gültigen Schulungsnachweis hoch:
Link zur Anmeldung Gefahrgutbeauftragter
Das sollten Sie noch wissen:
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen – sonst verfällt die Registrierung.
- Wir prüfen Ihre Anmeldung. Die Anmeldebestätigung kommt nach wenigen Tagen per E-Mail. Nur mit dieser Bestätigung können Sie teilnehmen. Danach sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig angemeldet.
- Die Einladung mit Zeit und Ort erhalten Sie per E-Mail – in der Regel etwa eine Woche vor dem Termin.
- Den Gebührenbescheid schicken wir an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse.
- Bei technischen Problemen: Bitte eine E-Mail mit Fehlermeldung und Screenshot an gefahrgut@berlin.ihk.mom senden.
- Login klappt nicht? Nutzen Sie „Passwort vergessen“ und vergeben Sie ein neues Passwort.
3. Zulassungsvoraussetzungen und Dokumente
Gefahrgutbeauftragte erwerben ihre Sachkunde durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang bei einem zugelassenen Veranstalter. Nach dem Lehrgang müssen sie eine Prüfung bei der IHK für den jeweiligen Verkehrsträger bestehen. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, kann sie einmal ohne erneuten Lehrgang wiederholt werden. Eine Liste der zugelassenen Schulungsveranstalter stellt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB) die IHK Berlin bereit. Informationen zu Terminen und Kosten erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter. Umfang: Für den ersten Verkehrsträger umfasst der Grundlehrgang 30 UE (22,5 Stunden). Für jeden weiteren Verkehrsträger kommen 10 UE (7,5 Stunden) dazu. Pro Tag sind maximal 7,5 Stunden (10 UE) möglich.
Prüfungen werden für folgende Verkehrsträger angeboten:
- Straße
- Schiene
- Binnenschiff
- Seeschiff
Grundprüfung
Zur Grundprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie eine Lehrgangsbestätigung im Original vorlegen. Die Bestätigung muss die Teilnahme an einer Schulung für mindestens denselben Verkehrsträger bestätigen, für den Sie die Prüfung ablegen.
Zur Grundprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie eine Lehrgangsbestätigung im Original vorlegen. Die Bestätigung muss die Teilnahme an einer Schulung für mindestens denselben Verkehrsträger bestätigen, für den Sie die Prüfung ablegen.
Ergänzungsprüfung
Zur Ergänzungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie einen gültigen Schulungsnachweis nach § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV vorlegen. Zusätzlich brauchen Sie die Lehrgangsbestätigung im Original für den Verkehrsträger, für den die Ergänzungsprüfung abgelegt wird.
Zur Ergänzungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie einen gültigen Schulungsnachweis nach § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV vorlegen. Zusätzlich brauchen Sie die Lehrgangsbestätigung im Original für den Verkehrsträger, für den die Ergänzungsprüfung abgelegt wird.
Verlängerungsprüfung
Zur Verlängerungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie einen gültigen Schulungsnachweis nach § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV vorlegen. Der Prüfungstermin muss innerhalb der Gültigkeit des Schulungsnachweises liegen. Der Nachweis muss mindestens denselben Verkehrsträger abdecken, für den Sie die Verlängerungsprüfung ablegen.
Zur Verlängerungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie einen gültigen Schulungsnachweis nach § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV vorlegen. Der Prüfungstermin muss innerhalb der Gültigkeit des Schulungsnachweises liegen. Der Nachweis muss mindestens denselben Verkehrsträger abdecken, für den Sie die Verlängerungsprüfung ablegen.
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung und am Prüfungstag notwendig:
| Prüfung | notwendige Upload-Dokumente zur Anmeldung | am Prüfungstag im Original vorzulegen |
| Grundprüfung Erstprüfung | Teilnahmebescheinigung Schulung | Identitätsdokument Teilnahmebescheinigung Schulung |
| Grundprüfung Wiederholung einmalig möglich |
Teilnahmebescheinigung Schulung (Erstversuch von der IHK abgestempelt)
Nicht-Bestanden-Bescheid bei anderer IHK
|
Identitätsdokument Teilnahmebescheinigung Schulung (Erstversuch von der IHK abgestempelt) Nicht-Bestanden-Bescheid bei anderer IHK |
| Ergänzungsprüfung |
Teilnahmebescheinigung Schulung
Schulungsnachweis bereits bestehender Verkehrsträger
|
Identitätsdokument
Teilnahmebescheinigung Schulung
Schulungsnachweis bereits bestehender Verkehrsträger
|
| Ergänzungsprüfung Wiederholung einmalig möglich |
Teilnahmebescheinigung Schulung (Erstversuch von der IHK abgestempelt)
Schulungsnachweis bereits bestehender Verkehrsträger
Nicht-Bestanden-Bescheid bei anderer IHK
|
Teilnahmebescheinigung Schulung (Erstversuch von der IHK abgestempelt)
Schulungsnachweis bereits bestehender Verkehrsträger
Nicht-Bestanden-Bescheid bei anderer IHK
|
| Verlängerungsprüfung | Schulungsnachweis bestehender Verkehrsträger innerhalb der Gültigungsdauer | Identitätsdokument Schulungsnachweis bestehender Verkehrsträger innerhalb der Gültigungsdauer |
| Verlängerungsprüfung Wiederholung unbegrenzt möglich innerhalb der Gültigkeitdauer | Schulungsnachweis bestehender Verkehrsträger innerhalb der Gültigungsdauer | Identitätsdokument Schulungsnachweis bestehender Verkehrsträger innerhalb der Gültigungsdauer |
Bitte beachten Sie, es sind nur folgende Dokumentformate für den Upload möglich: PDF, JPG, PNG, JPEG.
4. Gebühren
Die Prüfungsgebühren stehen in der Gebührenordnung der IHK Berlin.
| Prüfung | Prüfungsgebühr |
| Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger, Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung |
220,00 € |
| Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger | 260,00 € |
Die Gebühren werden nach der Prüfung per Gebührenbescheid erhoben. Den Bescheid schicken wir per Post – entweder an Sie (Selbstzahler) oder an das Unternehmen. Wenn das Unternehmen zahlen soll: Bitte die Rechnungsadresse schon bei der Online-Anmeldung vollständig angeben.
5. Ablauf und Inhalt der Prüfung
Die Einladung mit Zeit und Ort kommt rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail. Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn zur Einweisung sowie zur Unterlagen- und Identitätsprüfung.
Bitte mitbringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lehrgangsbestätigung im Original (falls noch nicht bei der Anmeldung eingereicht)
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
- Kugelschreiber (und ggf. Schreibpapier für Notizen)
- Einschlägige Rechtsvorschriften in Druckform (keine elektronischen Medien)
inhaltlichen Anforderungen
Grundlage für die Inhalte ist der veröffentlichte DIHK-Fragenkatalog (ohne Lösungen).
Grundlage für die Inhalte ist der veröffentlichte DIHK-Fragenkatalog (ohne Lösungen).
Hilfsmittel
Sie dürfen die für Ihre Prüfung relevanten Rechtsvorschriften als Hilfsmittel nutzen. Skripte, Skriptauszüge und Schulungsunterlagen sind nicht erlaubt.
Sie dürfen die für Ihre Prüfung relevanten Rechtsvorschriften als Hilfsmittel nutzen. Skripte, Skriptauszüge und Schulungsunterlagen sind nicht erlaubt.
Beispiele zugelassener Vorschriften (je nach Verkehrsträger): GbG, GbV, GGVSEB/See, ADR, RID/COTIF, ADN/ADNR sowie IMDG-Code.
Welche Vorschriften im Detail zugelassen sind, richtet sich nach Ihrer Prüfung (Straße/Schiene/Binnenschiff/See) und steht in den Prüfungsunterlagen.
6. Prüfungsort
Die IHK Prüfungen finden an verschiedenen Prüfungsorten statt. Bitte beachten Sie Ihre Einladung.
7. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfungsarbeiten werden bis Ende der Woche im Anschluss an die schriftliche Prüfung korrigiert.
Bestanden haben Sie, wenn Sie mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreichen.
- Grundprüfung: Fragen (offen/Multiple Choice) und Fallstudie; je Verkehrsträger gibt es zusätzliche Punkte.
- Ergänzungsprüfung: Punkte für Fragen und Fallstudie (für den jeweiligen Verkehrsträger).
- Verlängerungsprüfung: Punkte je Verkehrsträger; bei mehreren Verkehrsträgern steigt die Gesamtpunktzahl entsprechend.
Bescheide
Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie den Schulungsnachweis per Post. Er ist 5 Jahre gültig (ab Prüfungstag). Bei einer Ergänzungsprüfung wird der Schulungsnachweis um den neuen Verkehrsträger erweitert – das Ablaufdatum bleibt gleich.
Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie den Schulungsnachweis per Post. Er ist 5 Jahre gültig (ab Prüfungstag). Bei einer Ergänzungsprüfung wird der Schulungsnachweis um den neuen Verkehrsträger erweitert – das Ablaufdatum bleibt gleich.
Ergebnis im Onlineportal
Sobald das Ergebnis im Onlineportal freigeschaltet ist, können Sie es dort einsehen:
Sobald das Ergebnis im Onlineportal freigeschaltet ist, können Sie es dort einsehen:
- Im Onlineportal einloggen.
- „Meine Termine“ auswählen.
- Beim Termin die Detailansicht öffnen (Pfeil am Zeilenende).
- „Benotungsdetails“ auswählen.
Mögliche Status:
- Bestanden: Sie erhalten innerhalb von ca. 4 Wochen die Bescheinigung per Post.
- Nicht bestanden: Sie erhalten innerhalb von ca. 4 Wochen einen Nicht-Besteher-Bescheid per Post.
7. Wiederholung der Prüfung
Grund- und Ergänzungsprüfung können Sie einmal ohne erneute Schulung wiederholen. Die Verlängerungsprüfung können Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Schulungsnachweises beliebig oft wiederholen.
8. Rücktritt und Krankheit
Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig angemeldet. Wenn Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung über das Onlineportal ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Im Onlineportal einloggen (mit Ihren Zugangsdaten).
- „Meine Termine“ auswählen.
- Beim gewünschten Termin auf „kostenpflichtig abmelden“ klicken.
Bitte beachten Sie: Es gelten unsere Gebührenregelungen und der Anmeldeschluss – unabhängig vom Grund Ihres Rücktritts.
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB) der IHK Berlin:
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte vor Prüfungsbeginn regulär über das Onlineportal ab. Krankheit gilt als besonderer Rücktrittsgrund. In diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Wichtig: Die Abmeldung muss vor Beginn der Prüfung erfolgen.
9. Verlängerung der Bescheinigung
Für die Verlängerung müssen Sie eine Verlängerungsprüfung erfolgreich ablegen. Eine vorbereitende Schulung ist freiwillig.
Die Bescheinigung wird um 5 Jahre verlängert, wenn Sie die Prüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit ablegen. Wenn Sie früher prüfen, zählt die neue Frist ab dem Prüfungstag. Nach Ablauf der Gültigkeit ist keine Verlängerung mehr möglich – dann ist eine neue Grundschulung mit Grundprüfung erforderlich.
10. Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) bestellen. Dies gilt nicht nur für die eigentliche Beförderung, sondern auch für weitere Tätigkeiten wie das Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen gefährlicher Güter im Zusammenhang mit dem Transport.
Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt das Unternehmen dabei, die geltenden Gefahrgutvorschriften einzuhalten und Transporte sicher durchzuführen.
Welche Vorschriften gelten, hängt vom jeweiligen Verkehrsträger ab:
- Straße: ADR
- Schiene: RID
- Binnenschiff: ADN
- Seeschiff: IMDG-Code
Die Anforderungen an Bestellung, Aufgaben und Qualifikation sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt.
11. Befreiung von der Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Gefahrgutbeauftragten. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung enthält verschiedene Ausnahmen.
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich unter eine der folgenden Ausnahmen fällt, müssen Sie keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen und benötigen keinen Schulungsnachweis:
- Ihnen sind ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzungsmitglied der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle, Empfänger, Hersteller, Rekonditionierer oder Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) zugewiesen.
- Ihnen sind ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen und Sie sind pro Kalenderjahr an höchstens 50 Tonnen (netto) gefährlicher Güter beteiligt.
- Ihnen sind ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen und Sie sind pro Kalenderjahr an höchstens 50 Tonnen (netto) gefährlicher Güter beteiligt.
- Sie arbeiten ausschließlich mit gefährlichen Gütern, die nach den geltenden Vorschriften freigestellt sind.
- Die beförderten Mengen überschreiten die zulässigen Freigrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht.
- Sie befördern ausschließlich begrenzte oder freigestellte Mengen nach Kapitel 3.4 oder 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code.
- Sie befördern Gefahrgut ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke und insgesamt höchstens 50 Tonnen (netto) pro Kalenderjahr.
Bitte prüfen Sie im Einzelfall die Voraussetzungen des § 2 GbV.
12. Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
Besteht eine Bestellpflicht, muss der Gefahrgutbeauftragte schriftlich bestellt werden. Dies kann beispielsweise durch eine Regelung im Arbeitsvertrag oder durch eine separate Bestellurkunde erfolgen.
Dabei gilt:
- Es können interne Beschäftigte oder externe Dienstleister bestellt werden.
- Die Aufgaben und Zuständigkeiten müssen eindeutig festgelegt werden.
- Je nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsumfang können mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt werden.
- Wird kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gelten Unternehmerinnen oder Unternehmer selbst als Gefahrgutbeauftragte und müssen sämtliche gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Voraussetzung für die Bestellung ist ein gültiger Schulungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
13. Aufgaben und Pflichten eines Gefahrgutbeauftragten
Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der sicheren und rechtskonformen Durchführung von Gefahrguttransporten.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung des Unternehmens in Gefahrgutfragen
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Prüfung betrieblicher Abläufe und Anstoß von Verbesserungsmaßnahmen
- Dokumentation der Überwachungstätigkeiten
- Erstellung des Jahresberichts
- Mitwirkung bei der Untersuchung von Gefahrgutunfällen und Erstellung von Unfallberichten
Der Gefahrgutbeauftragte darf aufgrund seiner Aufgabenwahrnehmung nicht benachteiligt werden.
Die Pflichten des Unternehmens und des Gefahrgutbeauftragten ergeben sich aus den §§ 8 und 9 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).