• Sach- und Fachkundeprüfungen
    Für zulassungspflichtige Tätigkeiten organisiert die IHK Nord Westfalen die Sach- und Fachkundeprüfungen. Hier finden Sie Informationen dazu.
  • Schlichtungsverfahren
    Wenn Auszubildende und Arbeitgeber nicht mehr in der Lage sind, einen Streit aus eigener Kraft beizulegen, kann der Schlichtungsausschuss der IHK Nord Westfalen eingeschaltet werden. Beide Seiten sind antragsberechtigt.
  • Schwangerschaft einer Auszubildenden
  • Studienausstieg: Mit Ausbildung neu starten
    Studium abgebrochen oder Zweifel am Studium? Die IHK Nord Westfalen unterstützt Studienaussteigerinnen und Studienaussteiger beim Weg in eine passende Ausbildung.