Vermittler / Berater zu Versicherungen und Finanzdienstleistungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gesetzesvorhaben der Branche sowie interessante Urteile für Versicherungs-, Finanzanlagen-, Immobiliardarlehensvermittler bzw. -berater.

Bei der Versicherungsvermittlung und -beratung handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34 d GewO mit der Pflicht zur Eintragung in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, finden Sie in den nachfolgenden Informationen.

Sie möchten sich als gewerblich tätiger Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit neben einer Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f oder h GewO. Zudem müssen Sie in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister eingetragen werden.

Die wichtigsten Informationen im Überblick, was ist für wen, wo und wieso geregelt?