International
IHK-Umfragen zu Lieferketten-Compliance
Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Umweltstandards spielen für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette eine immer größere Rolle. Mit unseren regelmäßigen Umfragen und Studien, z. B. zur EUDR und dem LkSG, möchten wir die Betroffenheit in der NRW-Wirtschaft ausloten.
Sowohl die europäischen als auch die nationalen Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation und Compliance stellen Unternehmen weiterhin vor Herausforderungen.
Die Auswertungen der nachfolgenden Umfragen geben Einblicke in die betriebliche Praxis, den Umsetzungsstand der Vorgaben in den Firmen sowie in die bisherigen Unternehmenserfahrungen mit den Regelungen.
- Auswertung der Studie zur EUDR (2026)
Die IHK Düsseldorf hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) mit der Erstellung einer Studie zur Betroffenheit und zum Umsetzungsstand der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ((EU) 2023/1115 – „EUDR“) in Unternehmen beauftragt.Die EUDR hat das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren.Die Studie analysiert systematisch und empirisch:
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den aktuellen Vorbereitungsstand der Unternehmen auf die EUDR,
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konkrete Umsetzungshemmnisse in der Praxis,
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den daraus abgeleiteten Unterstützungsbedarf,
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die mit der Umsetzung verbundenen Kosten sowie
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den unternehmerischen Nutzen.
Betroffenheit durch die EUDR und Umsetzungsstand in den Unternehmen
Ein zentrales Ergebnis der Studie, die auf Grundlage einer Online-Umfrage sowie vertiefender Interviews mit Unternehmen verschiedener Größenordnung und Branchen erstellt wurde, ist:Während die Zielsetzung der EUDR breite Zustimmung erfährt, wird ihre praktische Umsetzbarkeit von den Unternehmen äußerst kritisch bewertet.Frage: Wie bewerten Sie die Umsetzbarkeit der EUDR für Ihr Unternehmen?
Erläuterung: N = 218 (Nmehr als 250 = 64; N51 bis 250 = 65; N11 bis 50 = 58; Nbis zu 10 = 31).So geben mehr als drei von vier Unternehmen an, dass die Umsetzbarkeit der EUDR sehr schwer oder eher schwer ist. Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten bewertet gut ein Viertel die Umsetzung als sehr schwer und mehr als die Hälfte als eher schwer umsetzbar; insgesamt sehen damit knapp 80 Prozent erhebliche Umsetzungsprobleme.Der Anteil positiver Bewertungen ist in dieser Größenklasse mit knapp 19 Prozent Einschätzung der einer eher leichten Umsetzbarkeit. In der Größenklasse 51 bis 250 Beschäftigte fällt die Einschätzung mit rund 83 Prozent negativer Bewertungen (davon knapp 37 Prozent sehr schwer umsetzbar) noch kritischer aus. Den höchsten Anteil sehr negativer Einschätzungen weisen Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten auf: Die Hälfte bewertet die Umsetzung als sehr schwer, weitere rund 41 Prozent als eher schwer umsetzbar (zusammen 91,4 Prozent).Auch bei den Kleinstunternehmen bis zehn Beschäftigte überwiegen kritische Bewertungen (77,4 Prozent). Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse, dass die Mehrheit aller Unternehmen die EUDR als schwer umsetzbar wahrnehmen.Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen durch die umfangreichen Sorgfalts- und Nachweispflichten vor große Herausforderungen. Die Ergebnisse zeigen, dass datenbezogene Anforderungen die dominierenden Hürden bei der Umsetzung der EUDR darstellen.Frage: Wie bewerten Sie die potenziellen Hürden bei der Umsetzung der EUDR in Ihrem Unternehmen?
Erläuterungen: fünf Antwortkategorien: keine Hürde, geringe Hürde, eher geringe Hürde, eher hohe Hürde, hohe Hürde, weiß nicht; N = 219.Mit insgesamt rund 79 Prozent wird die mangelnde Verfügbarkeit der für die EUDR erforderlichen Daten am häufigsten als erhebliche Herausforderung genannt.Damit erweist sich der Zugang zu relevanten und belastbaren Informationen entlang der Lieferkette als zentraler Engpass der Umsetzung, insbesondere Postadressen der Lieferanten sowie Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen liegen nur einem vergleichsweise kleinen Teil der Unternehmen vor, wobei große Unternehmen hier über bessere Zugänge berichten als KMU.Auch die Bewältigung der für die EUDR erforderlichen Datenmenge stellt für einen Großteil der Unternehmen eine wesentliche Hürde dar: Rund drei Viertel der Befragten stufen diesen Aspekt als (eher) große Hürde ein. Ähnlich hoch fallen die Anteile bei der Integration der EUDR-relevanten Daten in bestehende IT-Systeme aus, was auf erhebliche technische und organisatorische Anpassungsbedarfe hinweist.Die zuvor identifizierten Herausforderungen bei der Erhebung und Verarbeitung datenintensiver Anforderungen spiegeln sich auch in den Aufwänden zur Umsetzung der EUDR wider, die von den Unternehmen erwartet werden. Es wurde der personelle Aufwand, den Unternehmen in unterschiedlichen Branchen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EUDR erwarten, erhoben, wobei dieser am höchsten für den Handel ist.Frage: Wie hoch ist der zusätzliche personelle Aufwand aufgrund der EUDR für Ihr Unternehmen?
Erläuterungen: „Dienstleistungen, Sonstige“ beinhaltet: Dienstleistungen, Land- und Forstwirtschaft, Baugewerbe und Unternehmen, die keine Angabe zur Branche gemacht haben; Verteilung der Antworten; N = 219 (NVerarbeitendes Gewerbe = 112; NHandel = 90; NSonstige = 17).Weiter bewerten die befragten Unternehmen den Umsetzungsaufwand größer als den unternehmerischen Nutzen.Frage: Wie beurteilen Sie „unter dem Strich“ für Ihr Unternehmen die Relation zwischen Aufwand und Nutzen bei der Umsetzung der EUDR?
Erläuterung(en): N = 219.Somit besteht selbst nach den vorgenommenen Änderungen weiterer Anpassungsbedarf, um die praktische Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen, zumal die von der EUDR adressierten Nachhaltigkeitsziele sich zum Teil mit anderen Lieferkettensorgfaltsplichten überschneiden.Aus Sicht der Unternehmen sind insbesondere folgende Maßnahmen entscheidend, um Doppelaufwand zu vermeiden und die Umsetzung zu erleichtern:-
eine massive Reduktion der Komplexität,
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vereinfachte Verfahren,
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eine bessere Kohärenz mit bestehenden Berichtspflichten,
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sowie die Anerkennung etablierter Nachhaltigkeitsregulierungen.
Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit regional verankerter Unternehmen ist eine praktikabel ausgestaltete Verordnung. Damit die EUDR tatsächlich einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu gefährden, müssen die regulatorische Kohärenz und die Umsetzungsbedingungen massiv verbessert und bestehende Unsicherheiten reduziert werden. Insgesamt kommt es entscheidend auf die konkrete Unterstützung bei der Umsetzung sowohl für europäische Unternehmen als auch für die Bezugsländer an.Die komplette Studie mit allen Ergebnissen steht nachfolgend bereit:Herausgeber/Autorenteam:
Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)
Dr. Sarah Lichtenthäler / Prof. Dr. Galina Kolev-Schaefer / Dr. Thilo Schaefer
Auftraggeber:
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ralf Schlindwein (Geschäftsführer International)
Dr. Elke Stoffmehl (Referentin Internationales Wirtschaftsrecht)
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- Das Lieferkettengesetz (LkSG) - Ergebnisse der IHK-Umfrage 2024
Zweite Bilanz zum Lieferkettengesetz:
Viele Unternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen.Rund eineinhalb Jahre nach der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zieht die IHK Düsseldorf mit einer zweiten Umfrage ein Fazit zum aktuellen Status in Unternehmen.Das LkSG soll dazu führen, Missstände in Bezug auf die Verletzung von Menschenrechten und einzelnen Umweltaspekten sowohl im eigenen Geschäftsbetrieb der Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten als auch bei den Zulieferern zu vermeiden.Die Umfrageergebnisse zeigen sowohl ein differenziertes Bild zum Umsetzungsstand in Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten, die unmittelbar vom LkSG betroffen sind, als auch von Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden, die mittelbar betroffen sind.Der grundsätzliche Tenor seit der Umfrage vor einem Jahr hat sich dabei nicht wesentlich verändert. Nicht nur große, sondern auch viele kleine und mittelständische Unternehmen empfinden das LkSG als Belastung.Entgegen der Chancen, die manche Unternehmen sehen, äußern sie weiterhin Unmut über die hohen bürokratischen Hürden und die Kostenbelastung.Angesichts der durch den Wirtschaftsminister angestoßenen Debatte, das LkSG bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht auszusetzen, wurden die Unternehmen befragt, ob diese Aussetzung ihnen helfen würde.Bei den Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten bejahen dies neun der 15 Antwortgebenden. Bei den Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten ist es jedes zweite, wobei ein Drittel es nach eigenen Angaben nicht beurteilen kann. Jedes zweite Unternehmen unabhängig von seiner Größe schätzt dies als vorteilhaft ein. Ein Drittel der Unternehmen vermag es laut eigenen Angaben nicht zu beurteilen.Umsetzungsstand unternehmensintern
Gefragt danach, wie die Unternehmen selbst den Umsetzungsstand der vom LkSG geforderten Maßnahmen im eigenen Unternehmen bewerten, zeigt sich bei den Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten, dass manche weiterhin, wie schon in der Vorjahresumfrage noch am Anfang stehen oder noch gar nicht begonnen haben.Gleichzeitig hat sich der Anteil derjenigen Unternehmen, der meint, die gesetzgeberischen Hausaufgaben (fast) erledigt zu haben (1 oder 2), auf über zwei Drittel erhöht.
Was die Umsetzungen der Anforderungen des LkSG angeht, zeigt sich jedoch auch, dass knapp zwei Drittel der Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, die Anforderungen ganz oder zumindest teilweise umsetzen wollen.Die Gründe hierfür sind in knapp neun von zehn Fällen die Anforderungen ihrer Kundinnen und Kunden. Hier zeigt sich der mit dem Gesetz auch intendierte Kaskadeneffekt entlang der Lieferkette.Für jedes zweite Unternehmen spielt die Vorbereitung auf die EU-Lieferkettenrichtlinie eine wichtige Rolle - ein Anstieg im Vergleich zur Vorjahresumfrage um 12 Prozentpunkte und damit der mittlerweile zweitwichtigste Grund für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, sich damit intensiv zu befassen.
Transparenz in der Lieferkette: viel Aufwand für Unternehmen
Eine zentrale Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung des LkSG ist es, Transparenz in der Lieferkette zu haben beziehungsweise zu bekommen. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Unternehmen in der Praxis vor Herausforderungen stellt.Die Organisation des Durchgriffs auf ihre eigenen Zulieferer ist für zwei von drei Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten das größte Problem.Bei den Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten ist der bürokratische Aufwand das größte Problem, den drei von vier Unternehmen nennen – gefolgt auch hier von der Komplexität der Lieferkette und den damit verbundenen Schwierigkeiten auf die Zulieferer entsprechend einzuwirken.
Dabei haben 30 Prozent der großen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden bereits die Arbeits- und Produktionsbedingungen all ihrer unmittelbaren Lieferanten im Blick. Bei 70 Prozent sind die Kenntnisse lückenhaft, da sie die Bedingungen nur bei einigen ihrer unmittelbaren Zulieferer kennen. Das ist nicht überraschend, denn 90 Prozent der Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten hat über 100 unmittelbare Zulieferer. Hinzu kommt, dass das LkSG einen risikobasierten Ansatz von den Unternehmen verlangt und dies daher nicht zwangsläufig problematisch sein muss.Bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit unter 1.000 Angestellten sieht es nicht anders aus. Nur jedes vierte Unternehmen gab an, die Bedingungen bei allen unmittelbaren Zulieferern zu kennen.
Noch schwieriger wird es bei den mittelbaren Lieferanten. Mehr als vier von zehn aller Unternehmen hat hier keinen oder nur marginalen Einblick. Dies ist unter dem LkSG auch nur in Einzelfällen bei substantiierter Kenntnis von Relevanz. Im Hinblick auf die tatsächliche Praxis als auch die bis 2026 in deutsches Recht umzusetzende EU-Lieferkettenrichtlinie stellt bzw. wird es viele Unternehmen vor tatsächliche Probleme stellen.
Entsprechend erwarten die Unternehmen auch einen Folgeaufwand durch die EU-Lieferkettenrichtlinie für ihr eigenes Unternehmen. Bei den Unternehmen sind das immerhin fast 90 Prozent. Bei den Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitende sind es 76 Prozent.Chancen: ja, aber…Während die Kritik am LkSG bei der Unternehmerschaft weiterhin überwiegt, sehen manche darin auch Chancen. Dabei stehen vor allem die Reputation und die unternehmerischen Werte sowie Verantwortung im Fokus – weniger Faktoren wie beispielsweise die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.Jedes zweite große Unternehmen erwartet sich ein transparenteres und effektiveres Lieferantenmanagement durch solche gesetzlichen Vorgaben.Bei den KMU hingegen zeigt sich Unmut. Insgesamt 35 Prozent geben im Freitextfeld, bei dem man sich zu den Chancen äußern konnte, explizit an, dass sie mit dem Gesetz keine Chancen verbinden.Auch die Absolutwerte bei den anderen Faktoren deuten darauf hin, dass der Mittelstand dem LkSG eher skeptisch gegenübersteht.
Auswirkungen auf die Internationalisierung der Unternehmen
Die Umfrageergebnisse verdeutlichen die internationale Ausrichtung der Unternehmen.Bei den Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und mehr hat nahezu jedes Unternehmen einen Standort in der Eurozone. Fast drei Viertel in Nordamerika. Jedes zweite Unternehmen hat zudem Standorte in China, dem Vereinigten Königreich sowie der sonstigen EU (inklusive der Schweiz und Norwegen).Bei den Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten haben 60 Prozent auch einen Standort außerhalb Deutschlands. Die Eurozone, Nordamerika als auch China und das UK sind dabei die wichtigsten Standorte.
Im Hinblick auf die Beschaffungsmärkte der Unternehmen zeigt sich ein ähnliches Bild, wie bei den Standorten im Ausland: eine hohe Internationalität hinsichtlich der Zuliefererherkunft, wobei die Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten noch stärker auf Auslandsmärkten einkaufen, als es die Unternehmen unterhalb dieser Mitarbeitendenschwelle tun.Rund ein Drittel der Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden prüft im Zuge des LkSGs, ob sie sich aus für sie „problematischen“ Märkten mit ihren Unternehmenstöchtern zurückziehen oder hat sich bereits zurückgezogen. Bei den KMU sind dies nur knapp 13 Prozent.Nur ganz wenige Unternehmen haben sich tatsächlich von unmittelbaren Zulieferern im Zuge des LkSGs getrennt.Teils bis zu fünf zusätzliche Mitarbeitende, um die Umsetzung des LkSG zu stemmen
Ein weiterer großer Kritikpunkt am Lieferkettengesetz ist der damit einhergehende erhöhte Personalaufwand.Fast 50 Prozent der großen Unternehmen mussten ein bis zwei zusätzliche Vollzeitstellen einrichten. Bei einem Drittel waren es sogar fünf oder mehr.Auch viele KMU mussten sich neu aufstellen, jedoch mit einem niedrigeren Personaleinsatz.
Hintergrund der befragten Unternehmen
An der Umfrage beteiligten sich im Juli 2024 rund 170 Unternehmen aus verschiedenen Branchen über alle Größen hinweg.Bei dem überwiegenden Teil der Unternehmen handelte es sich um Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden.Über ein Drittel der Antworten wurden von Entscheidern auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene abgegeben, was den hohen Stellenwert dieses Themas unterstreicht.Die Unternehmen stammen überwiegend aus dem IHK-Bezirk sowie aus Nordrhein-Westfalen und haben eigenes Auslandsengagement.Stand: August 2024Fragen beantwortet Ihnen von der IHK Düsseldorf gern:
Dr. Elke Stoffmehl (Referentin Internationales Wirtschaftsrecht) - Das Lieferkettengesetz - Ergebnisse der IHK-Umfrage 2023
Unternehmen haben mit der Umsetzung zu kämpfenAn der Befragung im Juni 2023 haben sich knapp 180 Unternehmen beteiligt: darunter auf vom LkSG unmittelbar betroffene größere Unternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die als Lieferanten mittelbar betroffen sind. Zwei Drittel der Antworten kommen von Verantwortlichen auf Geschäftsführungs- und -leitungsebene, was die hohe Relevanz unterstreicht, die Unternehmen dem Thema beimessen.Die Antworten zeigen, dass sich Unternehmen, die bereits seit Januar 2023 oder ab Januar 2024 zur Umsetzung verpflichtet sind, die Anforderungen des LkSG bereits vollständig oder teilweise umgesetzt haben oder sich zumindest auf die Umsetzung vorbereiten.Auch Unternehmen, die zur Umsetzung nicht direkt verpflichtet sind, setzen die Gesetzesanforderungen aufgrund von Kundenanfragen, aus Reputationsgründen und in Vorbereitung auf die EU-Richtlinie auf freiwilliger Basis zumindest in Teilen um.Durch die EU-Regelungen erwarten Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen. Das ist deshalb bedenklich, da Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG durch mangelnde Kenntnisse über alle Zulieferer und die damit verbundene fehlende Lieferkettentransparenz schon heute vor großen Herausforderungen stehen.Dabei werden Bürokratie-Aufwand und die damit verbundenen Umsetzungskosten im Betrieb als größte Belastungen des LkSG gewertet.Andererseits werden mit dem Gesetz auch Chancen verbunden, wie etwa ein transparenteres Lieferantenmanagement, Reputationsgewinne und damit auch Wettbewerbsvorteile.
Großteil der Unternehmen steht die vollständige Umsetzung noch bevor
Größtenteils steht die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in den Unternehmen noch bevor.Zehn Prozent der sich an der Umfrage beteiligten Unternehmen sind seit Anfang des Jahres oder ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar betroffen beziehungsweise werden es sein.Bis auf ein Unternehmen haben alle anderen Unternehmen mit der Umsetzung begonnen, wenn auch der Großteil noch nicht alle Anforderungen umgesetzt hat. Nahezu alle der ab spätestens 2024 unmittelbar betroffenen Unternehmen erwarten bei sich eine vollständige Umsetzung der Anforderungen bis zum kommenden Januar.
Betrachtet man alle befragten Unternehmen zeigt sich, dass rund zwei Drittel die Anforderungen erst nach dem 1. Januar 2024 umsetzen wollen. Hierbei handelt es sich überwiegend um kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die keiner unmittelbaren Umsetzungspflicht unterliegen.Große Unternehmen geben die Anforderungen weiter
Demnach sind nicht nur die größeren Firmen mit mehr als 3.000 beziehungsweise 1.000 Beschäftigten im Inland, sondern auch viele KMU betroffen.Neun von zehn Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, verfügen über weniger als 1.000 Beschäftigte im Inland und fallen damit nicht unmittelbar unter das LkSG.Die Umfrageergebnisse legen nahe, dass die Anforderungen des LkSG von den großen Unternehmen an kleine und mittlere Unternehmen entlang der Lieferkette weitergegeben werden und sich KMU dadurch zwangsläufig mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen müssen (siehe nachfolgende Abbildung).36 Prozent der KMU gaben als Grund für eine teilweise oder komplette Umsetzung des LkSG an, dass sie sich auf die in Aussicht stehende EU-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligince Directive) vorbereiten wollen (siehe nachfolgende Abbildung).Dabei befürchten knapp zwei Drittel eine Verschärfung des deutschen Gesetzes.Weitere wichtige Beweggründe, sich mit der Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes auseinanderzusetzen, sind für vier von zehn KMUs eine Image- und Reputationssteigerung.
Lieferkettentransparenz:
Gesetzliche Anforderung trifft auf RealitätEine zentrale Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung des LkSG ist es, Transparenz in der Lieferkette zu haben. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Unternehmen in der Praxis vor Herausforderungen stellt. Lediglich jedes zehnte Unternehmen gab an, dass es die Arbeits- und Produktionsbedingungen bei allen seinen Zulieferern in der Lieferkette kennt. Nur 40 Prozent kennen diese bei ihren unmittelbaren Zulieferern. Komplett unbekannt sind diese für 7 Prozent aller antwortenden Unternehmen.Gerade der Einblick in die indirekte Lieferkette stellt die meisten befragten Unternehmen vor große Probleme. Dabei ist der prozentuale Anteil der mittelbaren Zulieferer in der Lieferkette der befragten Unternehmen nicht unerheblich.Rund ein Drittel der Unternehmen weiß nichts über die Zulieferer ihrer eigenen unmittelbaren Zulieferer. Das ist insofern problematisch, da das Gesetz in § 9 des LkSGs auch den Umgang mit mittelbaren Zulieferern definiert.Sofern ein unmittelbar vom Gesetz betroffenes Unternehmen “substantiierte Kenntnis über eine mögliche Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern“ (§ 9, Abs. 3) erlangt, muss es auch gegenüber den mittelbaren Zulieferern tätig werden.Die in Teilen mangelnde Transparenz der Lieferkette spiegelt sich auch darin wider, dass sieben von zehn Unternehmen angeben, dass eines der größten Risiken des LkSG beziehungsweise der geplanten EU-Richtlinie in der Komplexität der Lieferkette und der schwierigen Organisation des Durchgriffs liege. Neben teilweise mangelnden Kenntnissen über die Verhältnisse entlang der Lieferkette stellt sich für Unternehmen also auch die Frage, wie sich Zulieferer, mit denen es kein Vertragsverhältnis gibt, letztlich zu Änderungen bewegen lassen.Neuordnung von Geschäftsbeziehungen
Die Unternehmen sehen sich auch mit der Frage konfrontiert, ob sie ihre Geschäftsbeziehungen neu ordnen sollten. Die Mehrheit der befragten Unternehmen (60 Prozent) plant nicht, ihre Geschäftsbeziehungen mit unmittelbaren Lieferanten wegen der Anforderungen des LkSG zu beenden. Aber nahezu jedes fünfte Unternehmen prüft die Neuordnung der Geschäftsbeziehungen. 2 Prozent der antwortenden Unternehmen haben Geschäftsbeziehungen mit unmittelbaren Zulieferern aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des LkSG bereits beendet oder planen dies zu tun. 8 Prozent der Unternehmen haben sich aus problematischen Ländern zurückgezogen oder planen dies, 20 Prozent prüfen dies.Damit gibt es erste Hinweise, dass das LkSG den politischen Wunsch zur Diversifizierung nicht befördert, sondern eher bremst.Bürokratie, Komplexität und Kosten kommen auf Unternehmen zu
Selbst wenn Unternehmen Geschäftsbeziehungen neu ordnen wollen, steht laut der Umfrage jedes dritte Unternehmen vor der Herausforderung, potenziell problematische Zulieferer überhaupt zu ersetzen. Genauso viele Unternehmen fürchten den Verlust von Lieferanten.Die größten Risiken und Belastungen des LkSG beziehungsweise der geplanten EU-Richtlinie werden aber von den befragten Unternehmen in erhöhtem bürokratischem Aufwand (rund 83 Prozent) und den damit verbundenen Kosten (73 Prozent) gesehen. Konsequenterweise befürchtet fast jedes zweite Unternehmen eine Schwächung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit.Die nachfolgende Abbildung stellt dar, welche Herausforderungen und Belastungen die Unternehmen im LkSG sehen.
Einige Unternehmen sehen auch positive Aspekte
Vier von zehn der Befragten sehen im LkSG für ihr Unternehmen eine Chance in der positiven Außenwirkung für die Neukundengewinnung, rund 35 Prozent in einem transparenteren und effektiveren Lieferantenmanagement sowie verbesserten Einkaufsprozess, knapp ein Viertel in einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit (Mehrfachantworten waren möglich).Auffällig ist jedoch auch, dass rund 30 Prozent der antwortenden Unternehmen im Freitextfeld unter Sonstiges angegeben haben, dass sie mit dem Gesetz keine Chancen verbinden.Wo die Antwortenden die größten Chancen des LkSG für das eigene Unternehmen sehen, stellt die nachfolgende Abbildung dar.Sorgfaltspflichten unterschiedlich stark implementiert
Die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten werden, je nach Betroffenheit (unmittelbar vs. mittelbar) bereits unterschiedlich stark umgesetzt, wie die nachfolgenden Abbildungen zeigen.Wichtige Anforderungen, wie beispielsweise die Einrichtung eines Risikomanagements oder eines Beschwerdeverfahrens, haben immerhin bereits neun beziehungsweise acht von zehn Unternehmen bei sich implementiert.
Eine weitere Abbildung im Folgenden zeigt darüber hinaus die Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Unternehmen planen umzusetzen beziehungsweise bereits umsetzen.Hier sind zuvorderst die Verpflichtung zum Code of Conduct und die Anpassung von Zulieferverträgen sowie AGBs zu nennen.
Hintergrund der befragten Unternehmen
Über 50 Prozent der sich an der Umfrage beteiligten Unternehmen kamen aus dem produzierenden Gewerbe, die häufig komplexe Lieferketten mit einer Vielzahl von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern in unterschiedlichsten Ländern aufweisen.Ein Drittel der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer kam aus dem Handels- und Dienstleistungsgewerbe.Die nachfolgende Abbildung schlüsselt die in der Umfrage vertretenen Branchen auf.
Ein Großteil der antwortenden Unternehmen sind KMU. Rund 35 Prozent der Unternehmen haben bis zu 50 Beschäftigten.40 Prozent der Unternehmen beschäftigen 50 bis 250 Mitarbeitende. Rund 15 Prozent der antwortenden Unternehmen repräsentieren die Größe 250 – 1.000 Mitarbeitende.
5 Prozent der Unternehmen fallen in die Kategorie 1.000 – 3.000 Beschäftigte und ebenfalls 5 Prozent haben mehr als 5.000 Mitarbeitende.Stand: Juli 2023Wir danken allen Unternehmen, die teilgenommen haben.Fragen beantwortet Ihnen von der IHK Düsseldorf gern:
Dr. Elke Stoffmehl (Referentin Internationales Wirtschaftsrecht) - IHK NRW: Studie zum Lieferkettengesetz (Auswertung)
Die NRW-Studie 2023 identifiziert Risiken und Abhängigkeiten der NRW-Wirtschaft beim Thema Lieferkettengesetz.
Hier geht´s zur Studie.