Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
IHK-NRW fordert praxistaugliche PPWR-Umsetzung
Für Unternehmen bringt die PPWR neue Vorgaben unter anderem zu Verpackungen, Dokumentation, Registrierung und erweiterter Herstellerverantwortung. Gleichzeitig werden einzelne Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene weiter konkretisiert. IHK NRW fordert eine praxistaugliche Umsetzung der PPWR.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) soll die Kreislaufwirtschaft stärken und für einheitliche Regeln in Europa sorgen. Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung derzeit jedoch vor allem eines: zusätzliche Pflichten, wachsenden Verwaltungsaufwand und erheblichen Klärungsbedarf. Die neuen Vorgaben reichen weit in die Liefer- und Vertriebsketten hinein und betreffen alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Je nachdem, welche Rolle ein Unternehmen einnimmt, gelten unterschiedliche Pflichten. Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche Anforderungen sie im konkreten Fall erfüllen müssen.
„Die Unternehmen wollen ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Was ihnen fehlt, sind keine weiteren Formulare, sondern klare und praktikable Regeln. Der erhebliche Aufwand zur Klärung von Zuständigkeiten und Pflichten zeigt, dass bei der Umsetzung dringend nachgebessert werden muss“, betont Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW.
„Die Unternehmen wollen ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Was ihnen fehlt, sind keine weiteren Formulare, sondern klare und praktikable Regeln. Der erhebliche Aufwand zur Klärung von Zuständigkeiten und Pflichten zeigt, dass bei der Umsetzung dringend nachgebessert werden muss“, betont Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW.
Wie schnell aus gut gemeinten Vorgaben bürokratischer Aufwand entstehen kann, zeigt sich beim grenzüberschreitenden Versand. Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern, können dort zusätzlichen Registrierungs- und Vertretungspflichten unterliegen. In bestimmten Fällen gehört dazu auch die Benennung eines Bevollmächtigten vor Ort für die erweiterte Herstellerverantwortung. Solche Anforderungen können insbesondere bei kleineren oder nur gelegentlichen grenzüberschreitenden Geschäften unverhältnismäßig ins Gewicht fallen.
„Der europäische Binnenmarkt lebt davon, dass Unternehmen möglichst einfach grenzüberschreitend handeln können. Zusätzliche Registrierungs- und Vertretungspflichten beim Versand in andere Mitgliedstaaten schaffen gerade für kleinere Unternehmen unnötige Hürden. Europäische Regeln müssen den Binnenmarkt stärken und dürfen Unternehmen nicht davon abhalten, Kunden in anderen EU-Ländern zu beliefern“, so Mittelstädt.
Aus Sicht von IHK NRW muss die weitere Umsetzung deshalb konsequent auf Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit ausgerichtet werden. Bestehende Nachweise sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen braucht es einfache Verfahren, klare Verantwortlichkeiten und Lösungen, die den tatsächlichen Umfang ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen.
„Der europäische Binnenmarkt lebt davon, dass Unternehmen möglichst einfach grenzüberschreitend handeln können. Zusätzliche Registrierungs- und Vertretungspflichten beim Versand in andere Mitgliedstaaten schaffen gerade für kleinere Unternehmen unnötige Hürden. Europäische Regeln müssen den Binnenmarkt stärken und dürfen Unternehmen nicht davon abhalten, Kunden in anderen EU-Ländern zu beliefern“, so Mittelstädt.
Aus Sicht von IHK NRW muss die weitere Umsetzung deshalb konsequent auf Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit ausgerichtet werden. Bestehende Nachweise sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen braucht es einfache Verfahren, klare Verantwortlichkeiten und Lösungen, die den tatsächlichen Umfang ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen.
IHK NRW unterstützt die Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft und den Ansatz, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Ressourcen stärker im Kreislauf zu führen. Entscheidend ist, dass die weitere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung praxistauglich und verhältnismäßig ausgestaltet wird. Bestehende Nachweise sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestaltet werden. Unternehmen benötigen klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Verfahren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen mit vertretbarem administrativem Aufwand umsetzbar bleiben.
Aus Sicht von IHK NRW stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:
- Klare Verantwortlichkeiten und Rechtssicherheit schaffen: Unternehmen müssen nachvollziehen können, welche Anforderungen für sie gelten und welche Verantwortlichkeiten sie übernehmen. Klare Vorgaben und frühzeitig verfügbare Informationen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.
- Bestehende Nachweise nutzen und Doppelmeldungen vermeiden: Neue Dokumentations-, Nachweis- und Registrierungspflichten sollten an bestehende Verfahren anknüpfen. Parallelstrukturen und doppelte Meldungen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen.
- Vorgaben europaweit möglichst einheitlich gestalten: Die PPWR soll zu stärker harmonisierten Anforderungen im europäischen Binnenmarkt beitragen. Bei der weiteren Ausgestaltung sollten deshalb unterschiedliche nationale Verfahren und zusätzliche Sonderregelungen möglichst vermieden werden. Einheitliche und standardisierte Vorgaben erleichtern insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Umsetzung.
- Verhältnismäßige Lösungen für den Mittelstand schaffen: Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen nur über begrenzte Ressourcen für zusätzliche regulatorische Anforderungen. Verfahren sollten deshalb einfach und praktikabel ausgestaltet sein und den tatsächlichen Umfang der Geschäftstätigkeit berücksichtigen.