29.07.2026
Am 23. Juli 2026 hat die EU das 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die neuen Maßnahmen verschärfen insbesondere die Beschränkungen im Finanz-, Energie- und Kryptosektor, nehmen weitere Schiffe der russischen Schattenflotte ins Visier und erweitern die Liste sanktionierter Personen und Unternehmen deutlich.
EU verabschiedet 21. Sanktionspaket gegen Russland
1. Finanzsektor
Die EU verhängt Sanktionen gegen zahlreiche russische Banken, Kredit- und Finanzinstitute. Zudem werden einzelne Banken in Drittstaaten, darunter eine kirgisische Bank, wegen der Unterstützung von Sanktionsumgehungen mit Maßnahmen belegt.
2. Kryptosektor
Es wurden 14 Krypto-Dienstleistungsplattformen in Georgien, Panama, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Marshallinseln, Kirgisistan und Belarus sanktioniert. Zudem richten sich die Maßnahmen gegen das grenzüberschreitende A7-Kryptonetzwerk einschließlich seiner neuen Verbindungen nach Afrika.
3. Energiesektor
Die EU weitet ihre Sanktionen auf weitere Ölraffinerien in Russland und Belarus aus. Zudem schafft das 21. Sanktionspaket die Möglichkeit, Transaktionen mit gelisteten Raffinerien in Russland und Drittstaaten zu verbieten, die russisches Rohöl oder Erdölerzeugnisse verarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde ein Transaktionsverbot gegen die georgische Raffinerie in Kulevi beschlossen, das nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft tritt. Ergänzend gelten neue Maßnahmen für Infrastruktur und Einrichtungen, die Russlands Energieexporte und damit die Finanzierung der Kriegswirtschaft unterstützen.
4. Schattenflotte und Transport
Neben der Erweiterung der Sanktionsliste um 41 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte hat die EU auch acht Unternehmen und eine Einzelperson sanktioniert, die im Umfeld der Schattenflotte tätig sind. Betroffen sind unter anderem Akteure, die russische Ölkonzerne unterstützen, sowie erstmals eine Crewmanagement-Agentur, die Personal für Schiffe der Schattenflotte bereitstellt.
5. Handelsbeschränkungen
Die EU erweitert ihre Ausfuhrverbote um weitere Güter und Technologien, die für die russische Rüstungsindustrie von Bedeutung sind. Betroffen sind unter anderem bestimmte Metalle und Legierungen, Berylliumpulver sowie Komponenten und Ausrüstung für Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge. Für Belarus werden vergleichbare Handels- und Exportbeschränkungen eingeführt.
Die EU hat darüber hinaus weitere Einfuhrbeschränkungen für Waren verhängt, die Russland erhebliche Einnahmen (im Wert von über 60 Millionen Euro) generieren. Betroffen sind unter anderem Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, Zinkoxide, Chromoxide, Glaswaren, Kunstperlen und Autoteile.
6. Rüstungs- und Industriesektor
Die EU verhängt Sanktionen gegen mehr als 50 Unternehmen und Organisationen des russischen militärisch-industriellen Komplexes. Im Fokus stehen Hersteller von Drohnen und Rüstungsgütern. Darüber hinaus wurden 51 weitere Akteure gelistet, die an der Beschaffung von Dual-Use-Gütern und sensiblen Technologien für Russland oder an der Umgehung bestehender Sanktionen beteiligt sind. Betroffen sind dabei nicht nur Unternehmen in Russland, sondern auch Akteure in Drittstaaten, darunter China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.
7. Personen und Organisationen
Mit dem 21. Sanktionspaket hat die EU 218 weitere Personen und Organisationen auf die Sanktionsliste gesetzt, darunter 48 Einzelpersonen und 170 Einrichtungen. Dies stellt die größte Erweiterung der EU-Sanktionsliste seit vier Jahren dar. Darüber hinaus wurde die rechtliche Grundlage für ein umfassendes Visaverbot gegen aktive und ehemalige Angehörige der russischen Streitkräfte sowie anderer an Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligter Gruppierungen geschaffen. Über das Inkrafttreten dieser Maßnahme wird der Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
8. Andere Maßnahmen
Die EU stärkt den Rechtsschutz für ihre Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den von ihr verhängten Sanktionen ergeben. Dazu erlaubt sie den EU-Gerichten und den Mitgliedstaaten, gerichtliche Entscheidungen russischer Gerichte, die im Rahmen von Gerichtsverfahren getroffen wurden, nicht anzuerkennen oder zu vollstrecken.
Weitere Informationen finden Sie unter: BAFA Exportkontrolle Aktuell Juli 2026
Quelle: Europäischer Rat, Europäische Kommission