27.07.2026

Der Mittelstand im Reformpaket: Lichtblicke beim Bürokratieabbau, Schatten bei den Steuern

Der Koalitionsausschuss hat ein umfassendes Reformpaket zu Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum und Bürokratieabbau beschlossen. Aus Sicht des Mittelstands fällt die Bilanz gemischt aus. Zwar enthält die Einigung wichtige Fortschritte beim Bürokratieabbau und bei Genehmigungsverfahren. Gleichzeitig treffen die geplanten Steuererhöhungen gerade viele Familienunternehmen und Personengesellschaften. Auch bei Arbeitskosten und Arbeitszeitflexibilisierung bleiben zentrale Herausforderungen ungelöst.
Für den Mittelstand enthält das Reformpaket der Koalition Licht und Schatten. Zu den positiven Nachrichten gehören wichtige Fortschritte beim Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungsverfahren und zusätzliche Flexibilität bei Befristungen. Gleichzeitig sorgen die steuerpolitischen Beschlüsse für erhebliche Kritik. Denn die geplanten Erhöhungen bei der „Reichensteuer“ treffen viele Unternehmen des Mittelstands.

1. Bürokratieabbau: Eine langjährige Forderung des Mittelstands

Für viele mittelständische Unternehmen gehört die Bürokratie inzwischen zu den größten Hemmnissen für Investitionen und Wachstum. In der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage nennen 58 Prozent der Unternehmen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als Geschäftsrisiko. Dahinter stehen vor allem zunehmende Dokumentationspflichten, komplexe Regulierung, langwierige Genehmigungsverfahren und fehlende Planungssicherheit.
Diese Belastungen treffen gerade den Mittelstand. Während große Unternehmen häufig über eigene spezialisierte Rechts-, Steuer-, Personal- oder Compliance-Abteilungen verfügen, bleiben zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten in kleinen und mittleren Unternehmen meist an den Inhaberinnen und Inhabern oder an wenigen Beschäftigten hängen. Die Zeit, die für Formulare, Nachweise und Berichte aufgewendet werden muss, fehlt dann an anderer Stelle: bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen, bei Investitionen, bei Innovationen oder beim Gewinnen neuer Kunden. Bürokratie verursacht deshalb nicht nur Kosten, sondern bindet auch unternehmerische Energie, die gerade in mittelständischen Betrieben besonders wertvoll ist.
Umso bedeutsamer sind die nun beschlossenen Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist die geplante pauschale Abschaffung gesetzlicher Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen. Künftig sollen Berichtspflichten grundsätzlich entfallen, sofern ihre Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründet wird. Damit wird erstmals eine Beweislastumkehr eingeführt: Nicht mehr Unternehmen müssen darlegen, warum Pflichten entfallen sollten, sondern der Staat muss deren Fortbestand rechtfertigen. Aus Sicht der DIHK handelt es sich hierbei um einen echten Paradigmenwechsel.
Auch die vorgesehene Ausweitung der Genehmigungsfiktion weist in die richtige Richtung. Bleibt eine Behörde nach Vorlage vollständiger Unterlagen untätig, sollen Anträge künftig grundsätzlich als genehmigt gelten. Gerade für mittelständische Unternehmen, die auf schnelle Investitionsentscheidungen angewiesen sind, kann dies zu deutlich mehr Planungssicherheit führen.
Positiv ist zudem die angekündigte Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an die europäischen Vorgaben. Viele mittelständische Zulieferer haben mit umfangreichen Nachweis- und Informationspflichten zu kämpfen. Hier zeichnet sich nun eine praktikablere und stärker risikoorientierte Ausgestaltung ab.

2. Arbeitskosten belasten gerade personalintensive Mittelständler

Bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen enthält das Paket einige richtige Ansätze. Die Verlängerung der sachgrundlosen Befristung schafft zusätzliche Flexibilität und erleichtert Neueinstellungen, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Auch das Ziel, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten und Erwerbsanreize zu stärken, ist aus Unternehmenssicht grundsätzlich positiv.
Gleichzeitig bleibt eine zentrale Forderung der Wirtschaft unerfüllt. Die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde nicht umgesetzt. Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit hätte Unternehmen und Beschäftigten deutlich mehr Spielräume eröffnet, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Gerade für viele mittelständische Betriebe wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit gewesen.
Besonders kritisch bleibt darüber hinaus die Entwicklung der Arbeitskosten. Gerade in mittelständisch geprägten, personalintensiven Branchen werden Dienstleistungen erbracht oder Güter produziert, bei denen der Faktor Arbeit einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Das gilt etwa für den Einzelhandel, wo 61 Prozent der Unternehmen die Arbeitskosten als Geschäftsrisiko sehen, für Verkehr und Logistik mit 64 Prozent und für das Gastgewerbe, wo die Arbeitskosten sogar für 70 Prozent ein Geschäftsrisiko darstellen. Das sind noch höhere Anteile als in der Wirtschaft insgesamt mit 57 Prozent der Unternehmen. Zusammen mit steigenden Sozialbeiträgen – etwa durch die geplanten höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und die diskutierte Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge zur Finanzierung zusätzlicher Kapitaldeckung – verschärft dies den Kostendruck vieler Betriebe zusätzlich.
Kritisch bewertet die DIHK zudem die geplante Erhöhung der pauschalen Steuer auf Minijobs. Gerade im Handel, im Gastgewerbe und in anderen dienstleistungsintensiven Branchen stellen Minijobs ein wichtiges Flexibilitätsinstrument dar. Die Beschlüsse machen diese Beschäftigungsform für Unternehmen künftig teurer.

3. Einkommensteuer: Die Unternehmensteuer des Mittelstands wird erhöht

Die vorgesehenen Steuererhöhungen sind aus Sicht vieler mittelständischer Unternehmen eine große Enttäuschung. Zwar sollen kleinere und mittlere Einkommen entlastet und Familien gestärkt werden. Gleichzeitig wird jedoch die Belastung vieler mittelständischer Betriebe erhöht.
Die Einkommensteuer ist die Unternehmensteuer des Mittelstands. Der ganz überwiegende Teil der mittelständischen Unternehmen firmiert als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft und wird daher unmittelbar über die Einkommensteuer belastet. Die geplante Verschärfung der sogenannten Reichensteuer trifft deshalb keineswegs nur private Spitzenverdiener. Betroffen sind vielfach Familienunternehmen und größere Personengesellschaften, deren Gewinne im Unternehmen verbleiben und dort für Investitionen, Innovationen, Ausbildung und Beschäftigung genutzt werden. Künftig soll ein zusätzlicher Steuersatz von 47 Prozent eingeführt werden, zudem soll der bisherige Reichensteuersatz bereits früher greifen. Damit werden ausgerechnet diejenigen Unternehmen stärker belastet, die vor Ort Verantwortung übernehmen und Wachstum schaffen. Hinzu kommt, dass Arbeitskosten und Sozialabgaben auf hohem Niveau bleiben. Deutschland bleibt damit ein Standort mit einer der höchsten Abgabenbelastungen im internationalen Wettbewerb.
Aus Sicht der Wirtschaft setzt dies das falsche Signal. Die geplanten Maßnahmen treffen vor allem Personengesellschaften, darunter zahlreiche Familienunternehmen, die für Investitionen, Wachstum, Beschäftigung und Ausbildung sorgen. Gleichzeitig liegt das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Kommunen inzwischen bei fast einer Billion Euro und hat sich damit innerhalb von 20 Jahren verdoppelt. Die Antwort auf die Wachstumsschwäche Deutschlands sollte daher nicht darin bestehen, Unternehmen, die zunehmend im harten internationalen Wettbewerb stehen, noch stärker zu belasten.

4. Wachstum braucht schnellere Verfahren und verlässliche Umsetzung

Im Bereich Wachstum und Infrastruktur enthält das Reformpaket wichtige Ansätze. Positiv sind insbesondere die geplante Netzanschlussgarantie für Industriebetriebe sowie die angekündigte Beschleunigung des Ausbaus der Verteilnetze. Das allein reicht aber nicht. Die Unternehmen benötigen dringend mehr Planungssicherheit bei Investitionen in Produktion, Elektrifizierung und Transformation. Auch die stärkere Fokussierung auf Zukunftstechnologien und Digitalisierung weist grundsätzlich in die richtige Richtung.
Entscheidend wird jedoch sein, dass die angekündigten Vorhaben rasch umgesetzt werden. Der bereits vor mehr als zwei Jahren vereinbarte Beschleunigungspakt von Bund und Ländern kommt bislang nur im Schneckentempo voran. Stattdessen brauchen alle wachstumsrelevanten Projekte Rückenwind und dürfen weder durch widersprüchliche Regelungen noch durch neue Vorbehalte oder langwierige Abstimmungsprozesse ausgebremst werden.

5. Entscheidend ist, was am Ende in den Betrieben ankommt

Die Bilanz aus Sicht des Mittelstands bleibt mithin gemischt. Positiv sind die Fortschritte beim Bürokratierückbau und bei Genehmigungsverfahren. Eine große Enttäuschung sind hingegen die steuerpolitischen Beschlüsse, die viele Familienunternehmen und Personengesellschaften zusätzlich belasten. Die Koalition wird sich daran messen lassen müssen, ob die angekündigten Entlastungen tatsächlich in den Unternehmen ankommen. Die DIHK wird diesen Prozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 7/2026)