28.01.2026
Muster Schiedsgerichtklausel
Die IHK Heilbronn-Franken schlägt allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Heilbronn-Franken Bezug nehmen wollen, folgende Schiedsvereinbarung vor:
„Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ... (Bezeichnung des jeweiligen Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“
Soweit das Verfahren nicht in Heilbronn, sondern an einem anderen Ort durchgeführt werden soll, so ist dieser ebenfalls zu vereinbaren. Weitere Regelungen sind erforderlich, soweit die Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter erfolgen soll und in Fällen mit Auslandsberührung, bei denen die Verfahrenssprache und das anwendbare materielle Recht ebenfalls bestimmt werden sollten.
Muster für eine mehrstufige Eskalationsklausel
„Kommt es aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Streitigkeiten, werden die Parteien den Streit in den folgenden drei Schritten einer Lösung zuführen. Der Übergang von einem Verfahrensschritt zum nächsten Schritt ist erst zulässig, wenn der vorangegangene Verfahrensschritt entsprechend den nachfolgenden Festlegungen abgeschlossen oder durch den ebenfalls nachfolgend bestimmten Zeitablauf beendet ist:
1) Die Parteien werden sich in einem ersten Schritt bemühen, den Konflikteinvernehmlich durch Verhandlungen zu lösen. Zu diesem Zweck werden sich die Parteien innerhalb von zwei Wochennach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei in …. zu Verhandlungen treffen, um über eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu verhandeln. In diese Verhandlung wird jede Seite eine auch zu einer Entscheidung im Rahmen der Verhandlungen befugte Person entsenden. Ein Nichtzustandekommen oder Scheitern der Verhandlung hat auch dann keine Haftungsfolgen oder sonstigen rechtlichen Konsequenzen, wenn eine Partei das Nichtzustandekommen oder Scheitern zu vertreten hat.
(2) Erklärt eine Partei die Vergleichsverhandlungen nach Ziffer 1 dieser Streitbeilegungsklausel schriftlich für gescheitert oder kommt es nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung einer Partei zu Vergleichsverhandlungen zu einem persönlichen Termin der Parteien, kann jede Partei zur Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ein Mediationsverfahren einleiten. Das Mediationsverfahren wird nach der Verfahrensordnung des IHK-Mediations- und Schlichtungszentrums der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn durchgeführt.
(3) Erklärt eine Partei die Mediation nach Ziffer 2 dieser Streitbeilegungsklausel nach einer Mediationssitzung mit dem Mediator schriftlich für gescheitert oder kommt es innerhalb von vier Wochennach Antrag einer Partei auf Durchführung der Mediation nicht zu einer ersten Mediationssitzung der Parteien mit dem Mediator, kann jede Partei ein Schiedsverfahren einleiten. Das Schiedsgericht entscheidet dann alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit dem Vertrag endgültig unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs.
oder im Zusammenhang mit dem Vertrag endgültig unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs.
Das Schiedsverfahren findet nach den Verfahrensregeln des Schiedsgerichts der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn statt. Schiedssprache ist deutsch.
(4) Ein gerichtliches Eilverfahren bleibt zu jedem Zeitpunkt zulässig.
Hinweis: Diese Musterklauseln stellen eine unverbindliche Empfehlung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die ihre rechtliche Wirksamkeit nicht übernommen werden.