Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Mit der Novellierung zum 1. August 2022 wurde der Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen geplant. Die bisherige Produktorientierung wird in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet.
Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnungüber die Berufsausbildung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütungrichtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Teil 1 = Frühjahr / Herbst
Teil 2 = Sommer / Winter
Prüfung
Prüfungsbereich
Dauer
Form
Gewichtung
Teil 1
Allgemeine Versicherungswirtschaft
120 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Teil 2
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
150 Min.
Schriftliche Prüfung
30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Min.
Schriftliche Prüfung
10 %
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
15 Min.
Gesprächssimulation
20 %
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
20 Min.
Fallbezogenes Fachgespräch
20 %
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss der zu prüfenden Person zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 der Ausbildungsordnung zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Online-Portal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Wahlqualifikationen
Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
Versicherungsfälle managen,
Risikomanagement durchführen,
Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Der zeitliche Richtwert in der betrieblichen Ausbildung beträgt sechs Monate.
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
Dienstag, 24. November 2026 Mittwoch, 25. November 2026
Sommer 2027
Dienstag, 27. April 2027 Mittwoch, 28. April 2027
Winter 2027/28
Dienstag, 23. November 2027 Mittwoch, 24. November 2027
Sommer 2028
Dienstag, 25. April 2028 Mittwoch, 26. April 2028
Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. April und 30. September endet. Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
Sommer: 1. Februar
Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:
Antrag auf …
Termin Sommer
Termin Winter
Vorzeitige Prüfungszulassung
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Verkürzung der Ausbildungszeit
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung)
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
Abschlussprüfung Teil 2: 129,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen zur Ausbildung (FAQ)
Hier finden Ausbildungsbetriebe und Auszubildende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Ausbildungsnachweis, Prüfungsergebnissen, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Ausbildung.