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Neue Regeln für die Betriebsprüfung
Seit September 2026 gelten neue Vorgaben für steuerliche Betriebsprüfungen. Eine gründliche Vorbereitung und die Pflege der Steuerdaten sind wichtiger denn je.
Dr. Fabian Schleithoff leitet den Geschäftsbereich Regionalpolitik Münsterland und Volkswirtschaft der IHK Nord Westfalen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Zeitnahe Prüfungen:
Die Prüfer sollen zeitnah tätig werden, idealerweise, solange die steuerlichen Verhältnisse aktuell sind. „Das ist eine erfreuliche Absichtserklärung“, sagt Jörg Hartmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Hartmann & Associates GmbH. „Doch konkrete Fristen fehlen.“ Unternehmen können keine schnelle Bearbeitung erzwingen. Immerhin: Für Steuern ab 2025 darf eine begonnene Prüfung maximal fünf Jahre dauern. - Risikoorientierte Prüfungen:
Prüfer konzentrieren sich auf Sachverhalte mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen, etwa Verschmelzungen, Unternehmenskäufe, grenzüberschreitende Geschäfte oder auffällige Abweichungen im Mehrjahresvergleich. „Automatisierte Datenanalysen und Künstliche Intelligenz helfen der Finanzverwaltung, Auffälligkeiten zu erkennen“, erklärt Thomas Wember, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der IMB Tax and Audit GmbH. Unternehmen sollten ihre Daten vorab analysieren, um Fragen der Prüfer beantworten zu können. - Erhöhter Mitwirkungsdruck:
Mit der Prüfungsanordnung werden die Unternehmen dazu aufgefordert, Daten zu festgelegten Prüffeldern zügig bereitzustellen. Bleibt eine Reaktion länger als sechs Monate aus, können Prüfer ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen stellen und ein „Mitwirkungsverzögerungsgeld“ verhängen – 75 Euro pro Tag, maximal 11.250 Euro. Bei Unternehmen mit mehr als 12 Millionen Euro Umsatz kann ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 25.000 Euro pro Tag fällig werden. - Rahmenvereinbarungen:
Bei umfangreicheren Prüfungen können Unternehmen und Finanzverwaltung nun Rahmenvereinbarungen über den Prüfungsablauf treffen. „Neben den Prüfungsschwerpunkten lassen sich feste Abläufe wie etwa regelmäßige Jourfixes und konkrete Ansprechpartner festlegen“, erläutert Hartmann. Vorteil: Mit einer Rahmenvereinbarung entfällt das Mitwirkungsverlangen. Allerdings ist die Rahmenvereinbarung „jederzeit einseitig kündbar“, so der Steuerberater. - Erweiterter Zugriff auf Unterlagen:
Prüfer dürfen auch ältere Bücher und Aufzeichnungen einsehen: „Die ApO stellt ausdrücklich klar, dass auch ältere Bücher, Aufzeichnungen oder Geschäftspapiere verlangt werden können, wenn sie zur Beurteilung eines Sachverhalts innerhalb des Prüfungszeitraums erforderlich sind“, erklärt Wember. Entdeckt der Prüfer andere Ungereimtheiten, kann er diese ebenfalls untersuchen.
Jörg Hartmann (l.), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Hartmann & Associates GmbH, und Thomas Wember, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der IMB Tax and Audit GmbH
- Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Zuständigkeiten für Betriebsprüfungen und Anfragen der Finanzverwaltung klar festlegen.
- Steuerlich relevante Unterlagen schnell auffindbar und nachvollziehbar dokumentieren – idealerweise mit einem revisionssicheren Dokumentenmanagementsystem.
- Fristen und Auskunftsersuchen zentral erfassen und deren Einhaltung sicherstellen.
- Komplexe oder risikoreiche Steuersachverhalte frühzeitig dokumentieren.
- Prüfen, ob ein Tax CMS sinnvoll ist oder ein bestehendes System weiterentwickelt werden sollte.
- Bei umfangreichen Prüfungen eine Rahmenvereinbarung mit der Finanzverwaltung in Betracht ziehen.
- Eigene Daten vorab analysieren, etwa im Mehrjahres- und Branchenvergleich, um Auffälligkeiten erklären zu können, bevor der Prüfer danach fragt.
- Testen, ob Buchhaltungsdaten kurzfristig maschinell auswertbar bereitgestellt werden können.
- Fehler in früheren Steuererklärungen vor einer Prüfungsanordnung berichtigen – danach ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.
- Steuerberater oder die Steuerabteilung frühzeitig in die Vorbereitung einbinden.
Zwischen Prüfungsanordnung und Prüfungsbeginn liegen meist nur zwei Wochen, bei Großbetrieben vier. „Testen Sie regelmäßig, ob Ihre Daten auf Knopfdruck verfügbar sind“, empfiehlt Hartmann.
Ein steuerliches Kontrollsystem (Tax Compliance Management System, Tax CMS) kann helfen, Prüfungen zu entspannen. Es zeigt, dass das Unternehmen steuerliche Risiken systematisch erkennt und steuert. „Das schafft Vertrauen“, sagt Wember. „Und bei Fehlern kann ein Tax CMS ein Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit sein.“
Die Kosten für ein Tax CMS variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität zwischen einigen Tausend Euro für Mittelständler und bis zu Hunderttausend Euro für große Konzerne. Ob sich die Einführung lohnt, hängt von der Unternehmensgröße, der Risikobereitschaft und den vorhandenen Ressourcen ab.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
