Medieninformation vom 1. Juli 2026
IHK informiert über neue Regelungen für Darlehensvermittler: § 34k GewO kompakt
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg lädt Darlehensvermittler am 17. Juli um 10 Uhr zu einer Informationsveranstaltung für Darlehensvermittler ein. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind möglich unter www.ihk.mom/sbh/34kUpdate.
Die Einführung des § 34k GewO bringt wichtige Neuerungen für alle Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherdarlehen, die bislang im Rahmen einer Erlaubnis gem. § 34c Abs. 1 Nr.2 GewO (Darlehensvermittler) tätig sind. Bei dieser Veranstaltung erhalten Darlehensvermittler einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen, Übergangsregelungen sowie Pflichten. Die IHK-Experten zeigen, was sich konkret ändert, wie sich Vermittler optimal vorbereiten und welche Schritte für eine rechtssichere Tätigkeit künftig notwendig sind.
Darüber hinaus richtet sich die Veranstaltung auch an alle Interessierte, die planen erstmalig im Bereich der Darlehensvermittlung tätig zu werden. IHK-Jurist Marius Beck betont, dass aufgrund der neuen Regelungen „alle Darlehensvermittler tätig werden müssen“ und freut sich, frühzeitig einen Überblick über die Änderungen, die zum 20. November 2026 in Kraft treten, geben zu können.
