Medieninformation vom 16. Oktober 2026
EU-Verpackungsvorgaben dürfen Binnenmarkt nicht ausbremsen: IHK fordert praxistaugliche Umsetzung
Seit August gelten die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Sie sollen Verpackungen nachhaltiger machen und die Kreislaufwirtschaft in Europa stärken. Die Unternehmen unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. Aus Sicht der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg drohen die geplanten Durchführungsbestimmungen jedoch genau das Gegenteil zu bewirken: Statt Vereinfachungen entstehen zusätzliche, überbordende Registrierungs-, Melde- und Dokumentationspflichten. Die IHK setzt sich deshalb für eine praxistaugliche und europaweit einheitliche Umsetzung der neuen Vorschriften ein.
„Die Wirtschaft steht grundsätzlich hinter den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Nachhaltigkeit braucht aber praktikable Regeln und keinen neuen Bürokratiedschungel“, sagt Dr. Steffen P. Würth, IHK-Vizepräsident und Geschäftsführer der Straub-Verpackungen GmbH. „Wer den europäischen Binnenmarkt stärken will, darf Unternehmen nicht mit 27 parallelen Registern und immer neuen Berichtspflichten konfrontieren. Aus Verpackungsr
echt darf kein Bürokratierecht werden.“ Die IHK spricht sich deshalb unter anderem für eine europäische, digitale Schnittstelle nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip aus. Unternehmen sollten sich europaweit nur einmal registrieren und ihre Daten nur einmal melden müssen.
„Besonders kleine Unternehmen dürfen nicht durch übermäßige Dokumentations- und Berichtspflichten belastet werden“, so Würth. „Die Meldepflichten sollten auf das tatsächlich erforderliche Maß beschränkt werden. Notwendig sind echte Bagatellgrenzen und vereinfachte Verfahren für Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen.“ Aus Sicht der IHK-Organisation müsse seitens der EU nun grundlegend nachgebessert werden. Ziel muss eine europaweit einheitliche, digitale und praxistaugliche Lösung sein, die die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt, ohne Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
