Medieninfomation vom 18. März 2026

Zollvorteile und vereinfachte Regelungen: IHK begrüßt vorläufiges Inkrafttreten des Mercosur Freihandelsabkommens

Nachdem Uruguay und Argentinien das Mercosur-Abkommen bereits ratifiziert haben, hat die EU‑Kommission entschieden, das Abkommen noch vor Abschluss der laufenden Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union zeitnah anzuwenden. Die IHK begrüßt diese Entscheidung.
„Davon profitieren mehr als 1.600 ex- und importierende Mitgliedsunternehmen“, sagt IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos. Auch einige Mercosur-Staaten werden das Abkommen nach Angaben der IHK voraussichtlich in Kürze ratifizieren. „Damit entsteht eine Freihandelszone von rund 720 Millionen Konsumenten“, so Hakenjos.
Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen wird der Austausch von Waren und Dienstleistungen deutlich erleichtert. Die Mercosur Staaten bieten attraktive Absatzmärkte insbesondere für die Automobilindustrie und deren Zulieferer, den Maschinenbau sowie die Pharmaindustrie.
Bereits 2024 hatte die IHK im Rahmen einer Online-Länderwoche über die Mercosur-Staaten auf die vielversprechenden Marktchancen hingewiesen. „Unternehmen, die damals noch durch hohe Zölle oder komplexe Handelshemmnisse abgeschreckt waren, erhalten nun unmittelbaren Zugang zu neuen Geschäftsmöglichkeiten, zumal aufgrund der unsicheren geopolitischen Lage und des andauernden Kriegs mit Iran nicht absehbar ist, wie lange die Märkte der Golfstaaten eingeschränkt bleiben“, sagt Birgit Hakenjos.
Die IHK unterstützt kleine und mittlere Unternehmen kontinuierlich bei der Erschließung dieser Märkte durch individuelle Beratung sowie gemeinsame Veranstaltungen mit den Auslandshandelskammern (AHK). Für das zweite und dritte Quartal 2026 plant die IHK, die attraktiven Mercosur-Staaten erneut ausführlich vorzustellen.