Medieninformation vom 23. Februar 2026
Neue Zollvorschriften für kleine Pakete: IHK begrüßt neue EU-Zollvorschriften
Billigimporte aus dem Nicht-EU-Ausland nehmen rasant zu. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, seit 2022 jedes Jahr verdoppelt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden solcher Pakete auf den EU-Markt. 91 Prozent davon stammen aus China. Sendungen bis zu einem Sachwert von 150 Euro sind bislang zollfrei.
Der Rat der Europäischen Union hat aktuell neue Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen. „Mit den neuen Vorschriften wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb durch Plattformen wie Temu oder Shein zulasten von EU-Verkäufern führt“, sagt Bernd Seemann, Vorsitzender des Außenwirtschaftsausschusses der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.
„Außerdem kommen technisch unsichere Produkte auf den EU-Markt, was eine große Gefahr für den Verbraucher darstellt. Und es stellt eine Belastung für den stationären Einzelhandel dar, der Arbeits- und Ausbildungsplätze sichert und durch seine Steuerzahlungen die Allgemeinheit mitfinanziert.“
Mit der Einigung wird die schwellenwertbasierte Zollbefreiung abgeschafft, die derzeit für in die EU eingeführte Pakete mit einem Wert unter 150 Euro gilt. Sobald die EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist, werden somit für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, Zölle gelten. Dies sollte 2028 der Fall sein. Bis dahin gilt ab dem 1. Juli ein vorläufiger Pauschal-Zoll in Höhe von drei Euro je Warengattung in Paketen mit einem Wert von unter 150 Euro. Außerdem wird noch über eine pauschale Abfertigungsgebühr je Paket ab Herbst nachgedacht.
„Weltweit boomt der elektronische Handel und die EU-Zollvorschriften müssen damit Schritt halten. Nun müssen wir die allgemeine Zollreform als wichtigen Baustein in dem Bestreben, die EU wettbewerbsfähiger und sicherer zu machen, entschlossen voranbringen“, sagt Bernd Seemann.
Für Logistik- und Zolldienstleister könnte es durch die neue Zollpflicht zu höheren administrativen Anforderungen kommen, sowie zu Verzögerungen bei Zollabfertigung aufgrund des steigenden Abfertigungsaufkommens, beschreibt der Außenwirtschaftsexperte die Schattenseite der neuen Zollvorschriften. Auf Verbraucherseite sei auch mit steigenden Kosten zu rechnen. Dennoch überwögen die Vorteile: „Die Abschaffung der veralteten Ausnahme für kleine Pakete wird dazu beitragen, EU-Unternehmen zu unterstützen und skrupellose Verkäufer daran hindern, die Regelung auszunutzen.“
