Medieninformation vom 30. Januar 2026

IHK begrüßt Entschärfung des EU-Lieferkettengesetzes: Mittelstand atmet auf – Bürokratielast sinkt erheblich

Die EU hat sich auf eine deutliche Abschwächung des Lieferkettengesetzes verständigt. Dabei entlasten die neuen Schwellenwerte den Mittelstand massiv und künftig fallen wesentlich weniger Unternehmen unter die Regelung. Die IHK begrüßt diese Anpassung.
„Brüssel zeigt hier pragmatische Vernunft. Die Klimaziele bleiben auf dem Tisch. Die Vision der Klimaneutralität behält Europa bei. Aber die Unternehmen bekommen endlich Raum zum Wirtschaften. Mit der Entschärfung des Lieferkettengesetzes hat die EU gerade den Mittelstand vor dem Bürokratie-Burn-out gerettet", erklärt IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos.
Mit dem Beschluss des EU-Parlaments vom 16. Dezember, bei dem eine breite Mehrheit für den zuvor ausgehandelten Kompromiss stimmte, gilt das Lieferkettengesetz künftig nur noch für global tätige Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen fallen damit aus dem Anwendungsbereich. Zudem entfällt eine EU-weit vereinheitlichte zivilrechtliche Haftung und ein risikobasierter Prüfun
Lieferkette
gsansatz wird eingeführt. Der Europäische Rat muss das Ergebnis noch bestätigen, was jedoch als Formsache gilt. Bei Annahme können die Änderungen anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
„Unsere Unternehmen stehen für faire Lieferketten. Sie brauchen dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen, nicht immer neue Auflagen. Die jetzige Entscheidung ist richtig, aber sie darf nicht die Ausnahme bleiben", so die Präsidentin.
Die IHK-Organisation hatte sich für diese Anpassung stark gemacht. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nun die Richtlinie bis Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Dabei gibt es Spielraum bei der Ausgestaltung. „Wir als IHK begrüßen diesen Schritt aus Brüssel ausdrücklich. Gerade jetzt braucht die Wirtschaft solche Signale. Unternehmen entlasten, Mittelstand stärken, Wachstum ermöglichen. Darauf kommt es jetzt an. Dieser Kurs muss weitergehen. Die weitere Gesetzesbegleitung muss zeigen, dass man es ernst meint. Sonst droht ein Flickenteppich an nationalen Detailregelungen, der Mittelstandsinteressen eher verwässert als schützt", so Birgit Hakenjos abschließend.