Thema des Monats Mai 2026

Resilienz und Wirtschaftsschutz – Warum Unternehmen jetzt krisenfest werden müssen

Deutschlands kritische Infrastruktur ist erschreckend verwundbar – und das nutzen Angreifer aus, wie die jüngsten Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin gezeigt haben. Solche Ereignisse können die gesamte Wirtschaft einer Region im Handumdrehen lahmlegen – und das sind leider keine Einzelfälle. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Ihre Krisenpläne müssen auf den Prüfstand – und ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger werden.
Mehr Sicherheit kostet – und lohnt sich am Ende doch noch
Betriebswirtschaftlich betrachtet führt Resilienz zunächst zu höheren Kosten und Ineffizienzen, beispielsweise wegen des Aufbaus eines größeren Lieferantennetzwerks oder des Einkaufs von Sicherheitstechnik beziehungsweise Notstromaggregaten. Auch die Einstellung von (IT-)Sicherheitsexperten oder die Einrichtung von Meldewegen und Krisenplänen bedeutet anfangs Mehraufwand. In einem Ernst- oder Katastrophenfall entscheidet aber ein etabliertes Krisenmanagement darüber, ob Produktion und Logistik weiterlaufen können – oder ob ein Betrieb sogar völlig zum Stillstand kommt.
Für Unternehmen, die über belastbare Krisenstrukturen verfügen, ist Resilienz vor allem eines: ein Wettbewerbsvorteil. Wer gegen Attacken und Störungen gerüstet ist, bleibt wirtschaftlich handlungsfähig. Derart gewappnete Unternehmen sind attraktive Kooperationspartner. Das gilt insbesondere für Betriebe, die Partner der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sind oder es werden wollen. Eines ist dabei wichtig zu verstehen: Es geht nicht darum, auf jede Eventualität vorbereitet zu sein. Es kommt vielmehr darauf an, die betriebseigenen Schwachstellen zu kennen, identifizierte Risiken zu minimieren und im Ernstfall schnell reagieren zu können.
KRITIS: Neue Mindeststandards für kritische Infrastrukturen
Mit dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz soll der Schutz „kritischer Infrastruktur“ gestärkt werden. Dazu zählen etwa Energieversorger, Lebensmittelhersteller und Transportunternehmen. Das Gesetz legt Mindestanforderungen für Betreiber kritischer Anlagen fest. Sie müssen zum Beispiel Notfallteams bilden, Objektschutz garantieren und Maßnahmen zur Ausfallsicher heit ergreifen. Darüber hinaus werden sie verpflichtet, Sicherheitsvorfälle beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu melden. Aus diesen Meldungen erstellt das BBK „anlassbezogene Lagebilder“ zur aktuellen Gefährdungslage und stellt diese den zuständigen Behörden und Anlagenbetreibern, etwa Energieversorgern, zur Verfügung. Aus Sicht der IHK-Organisation sollte geprüft werden, ob das BBK solche Lagebilder nicht allen Unternehmen zugänglich machen kann.
Ergänzt wurde zudem, dass die KRITIS-Resilienzstrategie den Betreibern kritischer Infrastruktur bislang auferlegte Transparenzpflichten hinterfragen soll. Gerade im sicherheitsrelevanten Bereich und kritischen Anlagen kann zu viel Transparenz nämlich neue Risiken schaffen. Öffentlich einsehbare Informationen einzelner Transparenzpflichten lassen sich, ähnlich einem Mosaik, sogar zu einem Gesamtbild zusammenfügen, das Angriffsflächen für Cyberattacken, Sabotage oder Spionage bietet.
Die Bundesregierung setzt mit ihrer „Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie“ und der darin angekündigten Kooperation mit den Unternehmen ein wichtiges Signal. Sie betont die Verantwortung der Wirtschaft für die Entwicklung resilienter Geschäftsmodelle. Entscheidend ist dabei, dass die Bundesregierung einem Ansatz folgt, der insgesamt die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die hiesigen Betriebe im Blick hat.
Auch die IHK-Organisation geht hier voran: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist aktives Mitglied der „Initiative Wirtschaftsschutz“ des Bundesministeriums des Innern. Sie setzt sich für klare Regeln ein, die den Betrieben eine belastbare Personalplanung ermöglichen – denn auch das gehört zur Vorsorge. So sollte es den Unternehmen möglich sein, in ihrer Belegschaft zu fragen, wer sich als Reservist beziehungsweise Reservistin oder bei zivilen Hilfsorganisationen engagiert. Bislang wissen das nur sehr wenige Unternehmen – auch, weil ein entsprechender Rechtsrahmen fehlt.