Der Compliance-Kodex


1. Compliance
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg handelt selbstverständlich im Einklang mit den geltenden Bestimmungen. Sie hält sich konsequent an gesetzliche Vorschriften und interne Regelungen.
2. Grundsätze
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Diese gewichtige Aufgabe erfüllt sie verantwortungsbewusst und gewissenhaft. Sie vertritt in ihrer Region alle Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Dabei nimmt sie das Gesamtinteresse der IHK-Mitgliedsunternehmen wahr, wirkt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg orientiert sich am Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Sie ist parteipolitisch neutral und steht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln geht sie sparsam und wirtschaftlich um.
3. Verantwortung für das Ansehen der IHK
Das Vertrauen in die Integrität ihrer Handlungen durch alle Anspruchsgruppen ist für die IHK ein hohes Gut. Alle ehrenamtlich Tätigen und Mitarbeiter wirken darauf hin, diesem Vertrauen stets und vollumfänglich gerecht zu werden. Name und Stellung der IHK werden zu keinem Zeitpunkt missbräuchlich verwendet oder zweckentfremdet. Die Ausübung der Aufgaben erfolgt im Einklang mit den von der Vollversammlung der IHK beschlossenen Positionen und Forderungen.
4. Verhalten bei Entscheidungen
Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die IHK sowie die Entscheidungsfindung erfolgen frei von sachfremden Einflüssen wie persönlichen Interessen. Die IHK lehnt jede Form von Korruption ab. Unzulässige Zuwendungen werden nicht angeboten oder angenommen oder anderweitig gefordert oder in Aussicht gestellt. Die Handlungen werden an den Zielen, Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen ausgerichtet, Interessenkonflikte in geeigneter Weise offengelegt.
5. Vertretung des Gesamtinteresses
Die IHK beachtet die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft konsequent und ehrt diese Verpflichtung bei der Positionierung gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik sowie sämtlichen anderen Anspruchsgruppen. Die von Gesetz und Satzung vorgesehenen Verfahren werden eingehalten.
6. IHK als Dienstleisterin & Geschäftspartnerin
Das Serviceangebot der IHK steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die IHK achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität und fairem Wettbewerb. Eigene wirtschaftliche Betätigungen der IHK erfolgen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und verfolgen hierbei keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die IHK setzt sich bei der Wahrung des Wettbewerbs für kooperative Lösungen ein.
Die Vergabe von Aufträgen durch die IHK erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sowie unter Beachtung ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden Regelungen.
7. Finanzen/Umgang mit Mitteln der Mitglieder
Die IHK ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder und setzt diese ausschließlich wirtschaftlich, sparsam und transparent im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft ein. Dies wird durch die Vollversammlung unter Beachtung der internen Regelungen überwacht.
8. Vertraulichkeit und Datensicherheit
Der Datenschutz genießt eine hohe Priorität bei der IHK, insbesondere personenbezogene Daten werden nur mit entsprechender Rechtsgrundlage und/oder Einwilligung der Betroffenen verarbeitet. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden geschützt, Vertraulichkeitsgebote und Verschwiegenheitspflichten stringent umgesetzt.
Die IHK gewährleistet die Integrität ihrer informationstechnischen Systeme. Auch die Nutzung von KI erfolgt ausschließlich im Einklang mit den beschriebenen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der Prämisse, dass die Letztentscheidung und Verantwortung stets beim Menschen zu liegen hat.
9. Verhalten am Arbeitsplatz
Die Beziehungen zwischen Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden sowie zwischen Ehrenamt und Hauptamt sollen von Professionalität, gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Fairness geprägt sein. Die IHK achtet auf die Würde ihrer Mitarbeiter und wahrt die Integrität des Ehrenamts. Diskriminierung, Mobbing, übergriffiges Verhalten, sexuelle Belästigung oder vergleichbare Verhaltensweisen werden nicht toleriert und konsequent geahndet. Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter. Fortentwicklung und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sind für die IHK selbstverständlich.
10. Meldung und Überwachung
Die IHK hat ein Hinweisgebersystem, über das Gesetzesverletzungen und schwerwiegende Verstöße gegen die internen Vorschriften angezeigt werden können. Entsprechende Hinweise werden ernst genommen und konsequent aufgeklärt, damit angemessene Maßnahmen ergriffen werden können. Gutgläubige Meldungen dürften unter keinen Umständen mit Nachteilen für die meldenden Personen verbunden sein.
11. Sensibilisierung
Präsidentin, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte sind für die angemessene Kommunikation der in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen in ihrem jeweiligen Bereich zuständig. Der Compliance-Kodex wird konkretisiert und ergänzt durch entsprechende Dienstanweisungen, Vereinbarungen und sonstige Maßnahmen, die in angemessener Weise (etwa Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen) zur Kenntnis gebracht werden.
Villingen-Schwenningen, den 15. Juni 2026
Thomas Albiez